Personalrat für das wissenschaftliche Personal
Mitglieder
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Vorsitz: Stefani Sonntag (sonntag@europa-uni.de)
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Doris Lütjen (luetjen@europa-uni.de)
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Dirk Mende (mende@europa-uni.de)
Neuwahl zum wissenschaftlichen Personalrat: 29.05. – 01.06.2012
Achtung Fristverlängerung!
Einreichung von Wahlvorschlägen bis 14. 05. 2012
Aufgabenbereiche
Das Personalvertretungsgesetz unterscheidet die Mitbestimmung von der Mitwirkung. Maßnahmen, die der Mitbestimmung unterliegen bedürfen der Zustimmung des Personalrates. Maßnahmen, die der Mitwirkung unterliegen, müssen dem Personalrat nur erläutert und seine Meinung muss gehört werden.
In personellen Angelegenheit kann der wissenschaftliche Personalrat nur auf Antrag der Betroffenen aktiv werden.
Mitbestimmungspflichtig sind u.a. folgende Maßnahmen
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personelle Maßnahmen
- Einstellungen, Kündigungen, Befristungen, Änderung der Eingruppierungen, des Aufgabenbereiches, Versagung von Ansprüchen (Aufstieg, Teilzeit, Weiterbildung etc.)
- etc.
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soziale Angelegenheiten
- Aufstellung von Sozialplänen
- etc.
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organisatorische Angelegenheiten
- Grundsätze der Personalplanung
- Maßnahmen, die die Gleichstellung von Männern und Frauen betreffen
- Datenverarbeitung
- etc.
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sonstige innerdienstliche Angelegenheiten
- Urlaubspläne, Arbeitszeitorganisation, Fortbildungen
Wir helfen und vermitteln zudem in allen Konflikten im Arbeitsumfeld (zum Beispiel im Umgang mit den Vorgesetzten).
Dokumente
- Stellungnahme des Personalrates zum Activ-Portfolio Projekt (06.06.2006)
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Stellungnahme des Personalrates zum Rundschreiben Nr. II/02/2007 vom 23.03. 2007 (zur Frage der Schwangerschaftsvertretungen)
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Positionspapier der Studierenden zum Bildungsstreik (pdf)
Wir unterstützen diese Positionen und insbesondere die Forderung danach, die Praxis prekärer Bezahlung für Lehraufträge und der Ausnutzung der Lehrverpflichtung von Privatdozenten, die zumeist überhaupt nicht entlohnt werden, zu beenden.
Informationsportal
1. Teilzeit und Befristungsbestimmungen
Teilzeit- und Befristungsgesetz (pdf)
Ab 18.04. 2007 können befristete Arbeitsverträge wissenschaftlicher Mitarbeiter über 6 bzw. 12 Jahre hinaus verlängert werden, allerdings nur, soweit sie über Drittmittel finanziert sind. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bmbf.de/pub/WissZeitVG_endg.pdf
Hotline des BMBF 01888 - 572005 (Mo-Do 8-16 h und Fr 8-15h)
FAQ auf den Seiten des BMBF: http://www.bmbf.de/de/7702.php
2. Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TVL) (pdf)
3. Berichte aus der Arbeit des Personalrates
Förderliche Zeiten: Unsere Bemühungen um einheitliche Regeln bei der Gehaltseinstufung

