Nachteilsausgleich in den Studien- und Prüfungsordnungen der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
In der aktuellen Fassung der Studien- und Prüfungsordnung der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät finden Sie den Nachteilsausgleich in § 30 der Bachelorordnungen und in § 35 der IBA Master Ordnung.
§ 35 Studierende mit Familienaufgaben
Studierende, die Kinder und/oder nahe Angehörige betreuen oder pflegen, werden unterstützt, indem ihrem individuellen Bedarf bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen Rechnung getragen wird. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die konkrete Form des Nachteilsausgleiches, sobald die besondere Situation glaubhaft gemacht wurde.

