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Viadrina Wissenschaftler: Erasmus

Sehr geehrte Dozentinnen, sehr geehrte Dozenten,

wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben, im Rahmen des ERASMUS-Mobilitätsprogramms einen Lehrauftrag an einer unserer Partnerhochschulen zu übernehmen. Organisatorische Fragen beantwortet Ihnen gerne Irene Gropp, Koordinatorin für Dozentenmobilität.

Wichtige Formulare:

Zielsetzung

Das Erasmus-Programm fördert die transnationale Zusammenarbeit in Europa und den Austausch von Fachwissen. Es dient der beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung von Dozentinnen und Dozenten. Gleichzeitig soll auf diesem Wege ein Rahmen geschaffen werden, der es den Teilnehmern des Programms erlaubt, ein anderes Europäisches Lehr- und Wissenschaftssystem kennen zu lernen.

Ein weiteres Ziel ist es, Studierende, die keine Gelegenheit zum Auslandsstudium haben, dennoch an der Heimatuniversität am Fachwissen internationaler Dozenten teilhaben zu lassen.

Folgender Personenkreis kann gefördert werden:

  • Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  • Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
  • emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
  • wissenschaftliche Mitarbeiter

Leistungen

  • Zuschuss zur Deckung der zusätzlichen Kosten, die durch die Lehrtätigkeit im Ausland entstehen
  • Abhängig vom zur Verfügung stehenden Budget können maximal 800 EURO pro Woche bzw. 2.000 EURO je Gastlehraufenthalt bei mehrwöchigen Aufenthalten erstattet werden. Bei Gastdozenturen, die länger als vier Wochen dauern, kann in begründeten Fällen eine Überschreitung der Höchstsätze beantragt werden
  • Für behinderte Dozent/innen können Sondermittel beantragt werden

Teilnahmevoraussetzungen

  • Anstellung an der Viadrina. Die Abteilung für Internationale Angelegenheiten beantragt im Rahmen des Erasmus-Hochschulantrags alljährlich Mittel für die Dozentenmobilität, die allen Dozentinnen und Dozenten der Universität zur Verfügung stehen.
  • Gastlehraufenthalt an einer Erasmus-Partnerhochschule in den EU-Mitgliedstaaten, in Norwegen, Island, Lichtenstein bzw. in den Beitrittsländern Mittel- und Osteuropas sowie Zypern. Bitte überprüfen Sie, ob an der Universität, an der Sie den Aufenthalt planen, ein Vertrag mit Ihrer Fakultät besteht.
  • Integration der Lehrveranstaltungen in den Fachbereich bzw. in die Fakultät der Gasthochschule
  • Abstimmung der Lehrveranstaltungen mit der Gasthochschule vor Antritt des Gastlehraufenthalts
  • Die Dauer des Gastlehraufenthaltes liegt bei wenigstens fünf Stunden Lehrverpflichtung
  • Aus dem Teaching Programme muss hervorgehen, dass an den zu fördernden Tagen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattgefunden haben. Wochenenden und Ferien können nur bezuschusst werden, wenn nachweislich an diesen Tagen gearbeitet oder gereist wurde (z.B. durch Bestätigung der Gasthochschule).

Bitte beachten Sie: Eine direkte Bewerbung bei der EU-Kommission oder beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) ist nicht möglich!


Einen Vorgeschmack auf einen Lehrauftrag im Ausland bietet der Bericht von Krzysztof Kolanowski, der zwei Wochen in Kaunas, Litauen, gelehrt hat.