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Reisepass und Visum

Visum für die Einreise nach Deutschland

Um nach Deutschland einreisen zu können, brauchen Sie ein Visum, das Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen können und das in Ihren Reisepaß eingeklebt wird.

Hier gelten folgende Ausnahmen:

  • Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes brauchen kein Visum.
  • Staatsangehörige einiger anderer Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland entsprechende Vereinbarungen getroffen hat, brauchen ebenfalls kein Visum; dazu gehören u. a. Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland und die USA.

Erkundigen Sie sich bitte unbedingt vor Reiseantritt bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung nach den gültigen Visaregelungen, nach dem Beantragungsverfahren, nach den Kosten und nach den Bearbeitungszeiten. Insbesondere ist das sehr wichtig, wenn Sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten. Reisen Sie in solchen Fällen nicht mit Touristenvisa ein; sie können in Deutschland nicht umgewandelt werden!

Da Visa zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkt sind, wird es in der Regel notwendig sein, nach der Einreise einen Aufenthaltstitel für Deutschland zu beantragen.

  • Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes bekommen eine Freizügigkeitsbescheinigung. Diese Bescheinigung können Sie im Bürgerbüro bei der Anmeldung beantragen; sie wird Ihnen dann von der Ausländerbehörde per Post zugesandt.
  • Staatsangehörige der übrigen Staaten bekommen einen dem Zweck ihres Aufenthalts entsprechenden Aufenthaltstitel (Vorlage des Visums erforderlich); das gilt auch für Staatsangehörige jener o. g. Staaten, mit denen die BRD besondere Einreisevereinbarungen abgeschlossen hat (Titel wird ohne Visum erteilt). Diesen Aufenthaltstitel beantragen Sie bitte bei der Ausländerbehörde.

Freizügigkeitsbescheinigungen sind in der Regel kostenfrei; Aufenthaltstitel in der Regel kostenpflichtig (Ausnahmen können insbesondere für Forschungsstipendiaten gelten).

 

Beachten Sie bitte:

Viele Veranstaltungen der Europa-Universität finden im Collegium Polonicum statt. Diese gemeinsame Einrichtung der Europa-Universität Viadrina und der Adam-Mickiewicz-Universität Poznan ist in Slubice am polnischen Ufer der Oder gelegen.

  • Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes können auch ohne Visum nach Polen einreisen und von dort nach Deutschland zurückkehren. Das gilt grundsätzlich auch für Angehörige jener o. g. Staaten, mit denen die BRD besondere Einreisevereinbarungen abgeschlossen hat.
  • Staatsangehörige von Ländern, die für die Einreise nach Deutschland der Visapflicht unterliegen, sollten ein Schengen-Visum beantragen. Mit einem Schengen-Visum können Sie auch nach Polen einreisen, mit einem Deutschland-Visum dürfen Sie nicht nach Polen einreisen.

Wenn Sie eine Freizügigkeitsbescheinigung bzw. einen Aufenthaltstitel für Deutschland besitzen, können Sie nach Polen einreisen und von dort nach Deutschland zurückkehren.

Ihre Dokumente sollten Sie bei sich führen. Mit dem Beitritt Polens zum Schengener Abkommen sind zwar die stationären Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Polen verschwunden, aber Sie müssen jederzeit mit mobilen Grenzkontrollen (auch im Hinterland) rechnen. Beachten Sie bitte, daß in Polen die Pflicht zur Mitführung eines Personaldokumentes besteht!

Denken Sie aber auch daran, daß ggf. auch mitreisende Familienangehörige ein Visum benötigen. Beantragen Sie Ihre Visa so früh wie möglich – im Gegensatz zu den meist zügig ausgestellten Dokumenten für Sie selbst kann es bei der Ausstellung der Dokumente für die begleitende Familie zu Verzögerungen kommen.

Ständig aktuelle Informationen zu Visafragen erhalten Sie im Internet unter

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/Uebersicht.html   bzw.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Uebersicht.html

Folgende Dokumente und Unterlagen sollten Sie nach Deutschland mitnehmen:

  • gültige Reisepässe oder Personalausweise für Sie und die begleitenden Familienmitglieder,
  • beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse, der Promotionsurkunde, der Geburtsurkunde(n), gegebenenfalls der Heiratsurkunde und von Versicherungsunterlagen, möglichst mit deutscher oder englischer Übersetzung,
  • ggf. Stipendienbestätigung,
  • internationaler Impfpass,
  • mehrere Passfotos für die verschiedenen Ausweise, die Sie während Ihres Aufenthalts benötigen werden,
  • eine Bestätigung Ihrer Krankenversicherung, falls der Versicherungsschutz auch für einen längeren Aufenthalt in Deutschland gilt. (Bitte denken Sie daran, dass Sie für sich und Ihre Familie vom ersten Tag an in Deutschland eine Krankenversicherung nachweisen müssen, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen. Sollte sich Ihr Versicherungsschutz zu Hause nicht auf das Ausland erstrecken, müssen Sie eine für den gesamten Aufenthaltszeitraum in Deutschland gültige Krankenversicherung abschließen!),
  • gegebenenfalls eine Erklärung über besondere oder frühere Krankheiten (eventuell kürzlich aufgenommene Röntgenaufnahmen) sowie derzeit benötigte Medikamente,
  • falls Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland ein Auto fahren wollen: Internationaler Führerschein, bzw. ausländischer Führerschein; Internationale „grüne“ Versicherungskarte zur Bestätigung über in Deutschland bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz (falls Sie Ihr Auto mit nach Deutschland nehmen wollen); ein Schreiben Ihrer Haftpflichtversicherung über unfallfreies Fahren. (Sie können damit Rabatt erhalten, falls Sie eine Haftpflichtversicherung in Deutschland abschließen wollen).