Studieren mit Handicap
Nachteilsausgleich
Alle Prüfungsordnungen der Studiengänge enthalten Sonderregelungen zum Nachteilsausgleich für chronisch Kranke und körperlich eingeschränkte Studierende. Durch Absprachen mit den Lehrenden können daher persönliche Regelungen sowohl zur Art und Weise des Ablegens einer Prüfung, als auch der dafür zur Verfügung stehenden Zeit getroffen werden.
Sehbehinderung
Studierenden mit Sehbehinderung steht ein Computer-Arbeitsplatz mit Kamerasuchfunktion zur Vergrößerung von Druckvorlagen und einem Internetanschluss zur Verfügung.
Hörbehinderung
Für Studierende mit Hörbehinderung stehen Infrarotempfänger zur Verfügung, welche an der Universität ausgeliehen werden.
Gehbehinderung/ Rollstuhlfahrer
Darüber hinaus sind alle Gebäude, in denen Lehrveranstaltungen stattfinden, barrierefrei zugänglich. Rollstuhlfahrern stehen außerdem barrierefreie 1-Raum-Appartments in den Wohnheimen des Studentenwerks Frankfurt (Oder) zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Planung und Vorbereitung Ihres Studiums mehr Zeit brauchen als Ihre Kommilitonen. Setzten sie sich deswegen rechtzeitig mit den Mitarbeitern der Abteilung für Internationale Angelegenheiten der Viadrina in Verbindung
Austauschstudierende (zum Beispiel ERASMUS) setzten sich bitte zunächst mit Ihrer Heimatuniversität in Verbindung. Nach der Nominierung gerne auch mit uns.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Studienberaterin Frau Kerstin Richter, die studentischen Handicap-Assistenten oder die Mitarbeiter der Abteilungen für Internationale Angelegenheiten zur Verfügung.
Mehr Informationen zum „Studieren mit Handycap“ erhalten sie auch auf den nachfolgenden Seiten.


