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FAQ für ausländische Studieninteressenten

 

1. Wo bekomme ich erste und allgemeine Informationen zur Universität und zu den Studienangeboten?

Für allgemeine Informationen zum Studienangebot, zum Studienverlauf oder zu den Studienvoraussetzungen empfehlen wir Ihnen die Internetseiten der Viadrina:

Weitere Informationen zum Studienangebot, zum Studienverlauf und den Studienvoraussetzungen erhalten Sie auch über die Webpage der Abteilung für Internationale Angelegenheiten

Hier finden Sie auch andere notwendige Informationen, zum Beispiel ob es sich um einen  zulassungsbeschränkten oder zulassungsfreien Studiengang handelt.

 

2. Wo bekomme ich detaillierte Informationen zur Universität und zu meinem erwünschten Studiengang?

Für genauere Informationen zu Ihrem erwünschten Studiengang können Sie sich an einen direkten Ansprechpartner in der Abteilung Internationales wenden.

  • Ausländische Studieninteressierte (außer Polen) wenden sich bitte an Herrn Bernd Klugert , Tel.: +49 335 5534 2328
  • Polnische Studieninteressierte wenden sich bitte an Frau Agnieszka Schmid Tel.:+49 335 5534 4306
  • Austauschstudenten (Erasmus-Studierende) wenden sich bitte an Herrn Bernd Schünow,
    Tel.: +49-335-5534 2365

 

3. Mit welchem Schulabschluss kann ich mich an der Viadrina bewerben?

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist grundsätzlich der Erwerb des Abiturs (oder eines vergleichbaren Schulabschlusses). Dabei werden die Schulabschlüsse einzelner Länder unterschiedlich bewertet. Für Bewerber aus einigen Ländern heißt das, dass sie vor Studienbeginn in Deutschland ein bis zwei Jahre an einer Hochschule im Heimatland studiert haben müssen, ein einjähriges Studienkolleg in Deutschland besuchen oder andere zusätzliche Bedingungen erfüllen müssen. Andere können direkt mit ihrem Abitur in Deutschland studieren; für Bewerber aus einigen Ländern ist aber auch das nur mit zusätzlichen Nachweisen möglich. Auf den Internet-Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) können Sie sich darüber informieren, wie Ihr Abitur bewertet wird.

 

4. Muss ich eine Aufnahmeprüfung an der Viadrina machen?

Nein.

 

5. Was kostet das Studium an der Viadrina?

Die Viadrina erhebt bis auf wenige Ausnahmen keine Studiengebühren. Einmal pro Semester muss ein Semesterbeitrag in Höhe von ca. 230 Euro bezahlen werden. Darin enthalten ist unter anderem das Semesterticket, mit dem man sechs Monate den gesamten Öffentlichen Nahverkehr (Bus, Bahn, U-Bahn) in Brandenburg und Berlin nutzen kann.

 

6. Woher bekomme ich einen Zulassungsantrag?

Den Antrag finden Sie im Internet auf Deutsch oder Englisch

oder

http://www.uni-assist.de

7. Welche Dokumente muss ich einreichen, um mich an der Viadrina bewerben oder einschreiben zu können?

  • ausgefüllter und unterschriebener Zulassungsantrag
  • beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses / der Hochschulzugangsberechtigung (nach den für Ihr Land geltenden Bedingungen).
  • eine amtliche Übersetzung des Abiturzeugnisses (ausgenommen davon sind  englische-sprachige Abiturzeugnisse. Hier reicht eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses).
  • eventuell Nachweis über das bisherige Studium und eine amtliche Übersetzung der Studiennachweise.
  • eine beglaubigte Kopie und eine amtliche Übersetzung Ihres Hochschulabschlusses, wenn Sie sich für einen Master-Studiengang bewerben.
  • einen Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse oder Ihrer Englischkenntnisse. Letzteren benötigen Sie nur, wenn Sie sich für einen englischsprachigen Studiengang bewerben.
  • bei Einschreibung in ein höheres Fachsemester: eine Anerkennung der vorausgegangenen Studienleistungen von der zuständigen Fakultät der Viadrina.
  • ein farbiges Passfoto sowie eine Kopie Ihres Reisepasses.
  • bei Bewerbungen über UNI-ASSIST einen Nachweis über die Einzahlung des Bearbeitungsentgeldes.

 

8. Welche Termine muss ich einhalten?

Wenn Sie Ihr Studium im Wintersemester aufnehmen möchten, müssen Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen spätestens am 15. Juli am richtigen Bewerbungsort vorliegen (ASSIST oder Viadrina). 
Achtung: Im Wintersemester ist die Bewerbung für alle Studiengänge möglich. Beachten Sie abweichende Termine bei einigen Master-Studiengängen. 


Wenn Sie ihr Studium im Sommersemester aufnehmen möchten, müssen Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen spätestens am 15. Januar am richtigen Bewerbungsort vorliegen.

Bewerbungen im Sommersemester sind nur für den Bachelor Kulturwissenschaften und für einige Master-Studiengänge möglich. 
Vergessen Sie  nicht, dass die genannten Termine Ausschlussfristen sind; das heißt, dass später eingehende Bewerbungen nicht mehr angenommen werden. Ihre Unterlagen müssen spätestens zu den oben genannten Fristen eingegangen sein. Es gilt nicht das Datum des Poststempels.

 

9. Wo reiche ich meine Bewerbung ein?

Die Viadrina hat die Organisation UNI-ASSIST e.V. beauftragt, die Bewerbungsunterlagen ausländischer Studieninteressenten für grundständige Studiengänge zu prüfen und zu zertifizieren. Deshalb schicken Sie Ihre vollständige Bewerbung bitte an:

Europa-Universität Viadrina
c/o UNI-ASSIST e.V.

Helmholtzstraße 2 – 9
D
10578 Berlin

Derzeit beträgt die Bearbeitungsgebühr 43 Euro für EU-Bürger und 68 Euro für alle anderen Bewerber.

Bitte denken Sie daran, dass Ihre Bewerbung bis zu den genannten Terminen bei UNI-ASSIST vorliegen muss. Nähere Informationen zu UNI-ASSIST und zum Bewerbungsverfahren, sowie die notwendige Formulare finden Sie auf den Internetseiten von UNI-ASSIST.

Falls Sie sich für einen Master Studiengang einschreiben oder bewerben möchten finden Sie weitere Informationen auf den Seiten der Abteilung für Internationales

 

10. Wo kann ich die Kopien meiner Dokumente beglaubigen lassen?

Bitte reichen Sie keine Originale ein! Sie können die Kopien bei der deutschen Botschaft oder in einem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland beglaubigen lassen. In einem EU-Land haben sie die Möglichkeit, Ihre Kopien bei einem Notar, einer Schule oder einer Hochschule beglaubigen zu lassen

Die Viadrina kann Ihre Kopien nicht beglaubigen.

 

11. Wo kann ich meine Kopien übersetzen lassen?

Zur Anfertigung einer amtlichen Übersetzung sind lediglich zugelassene und vereidigte Übersetzer oder Dolmetscher berechtigt. Auch wenn Sie über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen, dürfen Sie die Dokumente nicht selber übersetzen.

Achtung: Ein Übersetzer ist nicht berechtigt, Beglaubigungen vorzunehmen! Sie brauchen daher immer zwei Dokumente: die beglaubigte Kopie und die amtliche Übersetzung!

 

12. Welches Kriterium ist entscheidend für die Zulassung zum Studium?

In einigen Studiengängen der Viadrina gibt es einen Numerus Clausus. Das heißt, dass nur eine begrenzte Zahl an Studienplätzen zur Verfügung steht. In diesen Studiengängen entscheidet die Durchschnittsnote des Abiturs. Je besser sie ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einen Studienplatz erhalten.

 

13. Wie wird der Notendurchschnitt meines Abiturs in das deutsche Notensystem umgerechnet?

Für die Umrechnung sämtlicher ausländischer Noten in das deutsche Notensystem wird eine in der ganzen Bundesrepublik gültige Formel benutzt.  

 

14. Welche Nachweise meiner Sprachkenntnisse muss ich vorlegen?

Wenn Sie ein Studium in den Bachelorstudiengängen Kulturwissenschaften, German and Polish Law, Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Internationale Betriebswirtschaftslehre, den grundständigen Studiengang Rechtswissenschaft oder in einem Masterstudiengang aufnehmen möchten, müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Um Ihre Sprachkenntnisse nachweisen zu können, gibt es die Möglichkeit, die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an einer deutschen Universität ablegen

Es ist möglich diese Prüfung direkt an der Viadrina abzulegen. Vom Sprachenzentrum der Viadrina wird ein Vorbereitungskurs für diesen Test angeboten. Information zur DSH erhalten Sie in der Regel zusammen mit Ihrem Zulassungsbescheid. Weitere Informationen zur Prüfung erhalten Sie auf den Internetseiten des Sprachenzentrums

Anstatt der DSH können Sie den Test-DaF (Test Deutsch als Fremdsprache) ablegen. Dieser Test wird von allen weltweit ansässigen TestDaFInstituten angeboten.

Um an der Viadrina studieren zu können, benötigen Sie in allen vier Prüfungsteilen mindestens das Niveau TDN 4.

Wenn Sie  das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, Stufe II (DSD II), oder einen der unterstehenden Prüfungen des Goethe Instituts erfolgreich abgelegt haben, sind sie von der DSH befreit, das heißt Sie brauchen die DSH nicht ablegen.

  • Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP)
  • Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS)
  • Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)

Falls Sie ein anderes deutsches Sprachzertifikat besitzen und die Anerkennung prüfen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an das Lektorat Deutsch des Sprachenzentrums

 

15. Wie kann ich meine Englischkenntnisse nachweisen?

Wenn Sie International Business Administration studieren möchten, ist ein Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse notwendig. Diesen können mit einem bestandenen  Test of English as a Foreign Language (TOEFL) nachgewiesen werden. Dabei gelten folgende Mindestpunktzahlen:

  • paper-based Test:                             550 Punkte
  • computer-based Test:                       213 Punkte
  • internet-based Test:                          80 Punkte

Genauere Informationen finden Sie unter:
http://www.ets.org/toefl

Statt des TOEFL können  auch folgende Prüfungen ablegt werden:

Wenn Sie Ihre Englischkenntnisse anderweitig nachweisen können, setzen Sie sich bitte mit einem Vertreter des Studiengangs in Verbindung.

 

16. Wer entscheidet über meine Zulassung zum Studium?

Wenn die Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen bei UNI-ASSIST ergeben hat, dass Sie die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird Ihre Bewerbung zur weiteren Bearbeitung an die Viadrina geschickt.

Über Ihre endgültige Zulassung zum Studium entscheidet dann die Viadrina.

 

17. Welche Versicherung muss ich haben?

Damit Sie sich an der Viadrina einschreiben zu können, benötigen sie eine deutsche Krankenversicherung. Die Krankenversicherung zahlt Arztkosten, Krankenhausaufenthalte und Medikamente. Nach der Ankunft in Frankfurt müssen Sie eine solche Versicherung bei einer Krankenkasse abschließen. Zurzeit betragen die Kosten etwa 60 Euro pro Monat.

Wenn Sie aus einem EU- Land kommen, ist der Abschluss einer Krankenversicherung  in Deutschland nicht notwendig. Es reicht das Formular E128 oder die Europäische Krankenversicherungskarte. Beides können Sie bei Ihrer Versicherung im Heimatland beantragen.

 

18. Brauche ich für die Einreise nach Deutschland ein Visum?

Studierende aus den Staaten der Europäischen Union und einigen anderen Staaten (wie z.B. Honduras, Island, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Liechtenstein, USA) benötigen kein Visum. Falls Sie aus einem anderen Staat einreisen, informieren Sie sich bitte in Ihrem Heimatland, ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen.

Bitte beantragen sie ein Schengen-Visum. Damit können sie unter anderem problemlos die Grenze nach Polen passieren, um unser Angebot auf der polnischen Seite der Oder (Collegium Polonicum) nutzen zu können.

Beantragen Sie keinesfalls ein Touristenvisum. Die Umwandlung eines solchen Visums in einen Aufenthaltstitel ist in Deutschland nicht möglich.

 

19. Was kostet der Lebensunterhalt in Frankfurt (Oder)?

Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) bietet Ein- bis Fünf-Raum-Appartements in insgesamt fünf Wohnheimen. Die Mieten in den Studentenwohnheimen liegen bei ca. 140-270 Euro. Günstiger kann man auf der polnischen Seite der Stadt, in Słubice wohnen. Je nach Ihren persönlichen Bedürfnissen, benötigen Sie  monatlich ca. 400-500 Euro zum Leben.

Achtung: Wenn Sie aus einem nicht EU-Land kommen, verlangt die Ausländerbehörde für Ihre Aufenthaltstitel einen Nachweis über „ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts“. Das sind momentan 648 Euro pro Monat.

Damit Sie Ihr Studium (teilweise) finanzieren können, gibt es die Möglichkeit, sich um ein Stipendium zu bewerben. Die Viadrina bietet verschiedene Stipendien für ausländische Studierende. Einzelheiten finden Sie unter auf den Seiten des Zentrums für Strategie und Entwicklung

Auf den Internet-Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) finden Sie eine Stipendien-Datenbank mit Informationen, welche weiteren Stipendien es für Studierende aus Ihrem Heimatland gibt:

 

Hier sind alle FAQ als PDF-Datei zum Download.