5 Schritte an die Viadrina (Bachelor und 1. Juristische Prüfung)
Achtung
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (unabhängig davon, ob dies Ihre einzige ist oder ob Sie weitere besitzen), bewerben Sie sich bitte immer auf dem Weg für Deutsche, auch wenn Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben.
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1. Schritt: |
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Informieren Sie sich über den Studiengang, an dem Sie interessiert sind über die Kurzinformationen der Fakultäten:
Weitere Informationen über das Studium an der Viadrina erhalten sie am jährlich stattfindenden Tag der offenen Tür oder auf dem polnischen Schülertag. Sie können uns aber auch in Ihrem Heimatland treffen. |
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2. Schritt: |
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Bereiten Sie alle für die Bewerbung notwendigen Dokumente und Formulare vor. |
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3. Schritt: |
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| Wenn Sie kein Deutsches Abitur besitzen... | Wenn Sie das Deutsche Abitur erworben haben... | |
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senden Sie Ihre Bewerbung mit allen Unterlagen an:
Europa-Universität Viadrina Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen für das:
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und es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt, dann schicken sie Ihre Bewerbung an: Europa-Universität Viadrina Immatrikulationsamt Postfach 1786, 15207 Frankfurt (Oder) Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen für das:
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und es sich um einen zulassungsfreien Studiengang handelt, können Sie sich sofort einschreiben.
Bitte beachten Sie die Einschreibefristen:
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*Im Sommersemester sind lediglich Bewerbungen für den Bachelor-Studiengang Kulturwissenschaften möglich
Achtung:Die Bewerbungsunterlagen bzw. die benötigten Einschreibungsunterlagen müssen bis zu den oben genannten Fristen angekommen sein. Das Datum des Poststempels reicht nicht aus.
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4. Schritt: |
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Nachdem Sie per Post eine Zulassung erhalten haben, können Sie sich einschreiben. Zur Einschreibung bringen Sie bitte alle Dokumente mit, die im Zulassungsschreiben verlangt werden. Handelt es sich um einen zulassungsfeien Studiengang, erhalten Sie die notwendigen Einschreibungsunterlagen auf den Bewerbungsseiten der Universität. |
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5. Schritt: |
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Damit Sie sich an einer deutschen Universität einschreiben können, benötigen Sie eine Krankenversicherung. Bei Studienbewerbern aus der Europäischen Union ist der Abschluss einer deutschen Krankenversicherung nicht notwendig. Es reicht die Europäische Krankenversicherungskarte. Beides können Sie bei Ihrer Versicherung im Heimatland beantragen. Für Studienbewerber die von außerhalb der Europäischen Union kommen, ist der Abschluss einer deutschen Krankenversicherung Pflicht. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie den FAQs (Punkt 17). |

