Sprachkenntnisse
Nachweis von Sprachkenntnissen für deutschsprachige Bachelor-Studiengänge
Studienbewerber mit einem ausländischen Abitur oder einem dem deutschen Abitur entsprechenden Sekundarschulabschluss müssen ihre Deutschkenntnisse für deutschsprachige Studiengänge an der Viadrina nachweisen. Diese sollten etwa auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GeR) sein.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie Sie ihre Deutschkenntnisse nachweisen können, um an der Viadrina studieren zu dürfen.
1. Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) als Sprachnachweis
Die DSH öffnet Ihnen den Zugang zum Studium und wird von allen Hochschulen in Deutschland als Sprachnachweis anerkannt, wenn Sie die Prüfung mindestens auf dem Niveau DSH-2 bestehen. Die DSH Prüfung kann man direkt an deutschen Universitäten ablegen, auch an der Viadrina. Geprüft wird die für ein Fachstudium an einer deutschen Hochschule erforderliche Sprachkompetenz, also z.B. die Fähigkeit:
- Vorlesungen hörend zu verstehen, den Inhalt in Notizen festzuhalten und weiterzuverarbeiten
- studienbezogene schriftliche Texte zu verstehen und sich damit auseinanderzusetzen
- sich selbständig schriftlich und mündlich zu einem vorgegebenen studienbezogenen Thema zu äußern
Das Sprachenzentrum der Europa-Universität bietet einen Vorbereitungskurs für diese Prüfung an. Weitere Informationen zur DSH-Prüfung (z.B. das genaue Datum der Prüfung) liegen dem Zulassungsbescheid bei. Für weitere Informationen kann man sich an das Sprachenzentrum wenden.
2. Über die DSH hinaus können ausreichende Deutschkenntnisse durch folgende Sprachzertifikate nachgewiesen werden:
- Studienbewerber können ihre Deutschkenntnisse auch mit dem TestDaF nachweisen. Dieser Test kann bei TestDaF-Instituten auf der ganzen Welt abgelegt werden. Um an der Viadrina zu studieren, braucht man in allen vier Prüfungsteilen mindestens das Niveau TDN 4.
- Ein deutschsprachiges Abitur (z.B. aus der Schweiz, Österreich usw.) gilt ebenfalls als ausreichender Sprachnachweis.
- Wer das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD II, Niveau C1 des GeR), erfolgreich abgelegt hat, braucht keine weitere Sprachprüfung mehr.
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Prüfungen des Goethe-Instituts, die von der DSH befreien:
- Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP)
- Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS)
- Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
- Wer eine deutschsprachige Hochschule erfolgreich absolviert oder an einem deutschen Studienkolleg die DSH oder eine gleichwertige Sprachprüfung bestanden hat, braucht keinen weiteren Sprachnachweis.
Nachweis von Sprachkenntnissen für englischsprachige Bachelor-Studiengänge
Wenn Sie International Business Administration studieren möchten, ist ein Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse notwendig. Diesen können mit einem bestandenen Test of English as a Foreign Language (TOEFL) nachgewiesen werden. Dabei gelten folgende Mindestpunktzahlen:
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paper-based Test: 550 Punkte
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computer-based Test: 213 Punkte
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internet-based Test: 80 Punkte
Genauere Informationen finden Sie unter:
http://www.ets.org/toefl
Statt des TOEFL können auch folgende Prüfungen ablegt werden:
- International English Language Testing System (IELTS): mindestens 6.5 (academic only)
- Cambridge Advanced: mindestens A, oder Cambridge Proficiency: mindestens C.
Wenn Sie Ihre Englischkenntnisse anderweitig nachweisen können, setzen Sie sich bitte mit einem Vertreter des Studiengangs in Verbindung.

