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Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes

Was muss finanziert werden?

 

Studiengebühren

In der Regel sind an ausländischen Universitäten Studiengebühren zu entrichten, die je nach Land, Universität und sogar Fakultät variieren. Ferner hängen Studiengebühren oft von Ihrer Aufenthaltsdauer, Ihrem Immatrikulationsstatus, Ihrer Nationalität und sogar davon ab, wie Sie die Gebühren aufbringen. Erkundigen Sie sich an der Gasthochschule wie hoch die Studiengebühren für das für Sie in Frage kommende Semester sein werden! Erkundigen Sie sich gleichzeitig nach Möglichkeiten, Ermäßigungen für Studiengebühren in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie ein Stipendium bekommen, erkundigen Sie sich inwieweit Studiengebühren im Stipendium enthalten sind.

Übrigens: Wenn Sie an einem Austauschprogramm der Viadrina teilnehmen, können Sie oft mit einem 100%-igen Nachlass rechnen.

Lebenshaltungskosten

Natürlich fallen die Lebenshaltungskosten nicht nur im Zusammenhang mit dem Aufenthalt im Ausland an; Sie müssen sie auch aufbringen, wenn Sie zu Hause sind. Unterschätzen Sie jedoch insbesondere die folgenden Kosten nicht:

  • Anreise zum Studienort
  • Unterkunft (Mieten in Europa)
  • Gas, Strom, Telefon etc.
  • Verpflegung
  • Kleidung
  • Kranken- & Unfallversicherung
  • Medikamente
  • Fahrten vor Ort
  • Reparaturen
  • Bankkosten
  • Freizeitveranstaltungen
  • Eventuelle Behördenabgaben

Tipp 1: Vergessen Sie dabei nicht, dass die Lebenshaltungskosten in manchen Ländern (z. B. Großbritannien oder USA, aber auch Skandinavien) höher sind als die vergleichbaren Kosten in Deutschland.

Diese Aufstellung ist natürlich nicht vollständig, sollte Ihnen aber eine ungefähre Vorstellung der aufzubringenden Kosten vermitteln. Informieren Sie sich in jedem Fall rechtzeitig, d.h. schon bei der Bewerbung, über die auf Sie zukommenden Ausgaben, damit Sie entsprechend planen können (z.B. auf den Webpages der Partneruniversitäten, bei den jeweiligen Botschaften oder in der Abteilung für Internationales).

Wenn Sie sich um ein Stipendium bewerben oder eines erhalten, informieren Sie sich bitte in den Bewilligungsbedingungen, inwieweit Reisekosten zusätzlich übernommen werden.

Tipp 2: Vergessen Sie auch nicht, dass für die Zeit einer Beurlaubung ein eventuell schon vorhandenes Stipendium in der Regel in der bisherigen Form nicht weiter gezahlt wird.

Wie kann ich den Auslandsaufenthalt finanzieren?

 

BAföG

Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ("Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung" - Bundesausbildungsförderungsgesetz [BAföG]) in der jeweils gültigen Fassung ist eine staatliche Förderung, die von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (z. B. Staatsangehörigkeit, Alter, Eignung, Einkünfte) abhängig ist.

Da sich die Bestimmungen des BAföG hinsichtlich der Voraussetzungen, hinsichtlich der Höhe der Zahlungen und natürlich auch hinsichtlich Ihrer Ansprüche gelegentlich ändern, ist es ratsam, sich im Internet zu informieren und nach Antworten auf wichtige Fragen wie

  • Wann habe ich Anspruch auf BAföG für ein Auslandsstudium?
  • Wo ist das für mich zuständige BAföG-Amt (AuslandsBAföG-Ämter sind in der Regel nicht identisch mit den BAföG-Ämtern der Studentenwerke)?
  • Welche Termine sind einzuhalten?
  • Wie wird der Auslandsaufenthalt auf die Gesamtförderdauer angerechnet?
  • Welche Zuschläge kann ich zum BAföG bekommen?

zu suchen.

Hinweis: Auch wenn Sie keinen Anspruch auf Inlands-BAföG haben, könnten Sie eventuell Auslands-BAföG erhalten. Ein Versuch lohnt immer!

Bildungskredite

Natürlich haben Sie immer die Möglichkeit Ihr Auslandsstudium durch eigene Ressourcen zu finanzieren. Eine weitere Möglichkeit ist jedoch ein sogenannter "Bildungskredit". Das ist ein Kredit, der zu relativ günstigen Konditionen angeboten wird und ausschließlich zur Finanzierung von Bildungsvorhaben genutzt werden kann.

Weitere Informationen finden Sie hier...

 

EU-Förderung

Wenn Sie sich an einem durch ERASMUS oder ein anderes Bildungsprogramm geförderten Studentenaustausch der Europäischen Union beteiligen, erhalten Sie eine EU-Förderung. Wenn Sie also einen Platz im Rahmen der EU-Programme der Viadrina bekommen, haben Sie ein Anrecht auf diese Förderung.

Diese Programme sind in der Regel sowohl für die Förderung Deutscher im Ausland als auch für die Förderung von Ausländern in Deutschland ausgelegt.

Bewerbungen für Individualstipendien ("free mover") sind in der Bundesrepublik Deutschland möglich, wenn die Hochschule einen Antrag auf Förderung gestellt hat. Dies ist für die Viadrina allerdings nicht der Fall.

Bitte wenden Sie sich an die Abteilung für Internationale Angelegenheiten:

  • Studenten der Kulturwissenschaften: Frau Klück
  • Studenten der Rechtswissenschaften: Frau Klück
  • Studenten der Wirtschaftswissenschaften: Herr Glase

Beachten Sie bitte, dass eine direkte Bewerbung um ein Stipendium der EU nicht möglich ist.

 

Stipendien

Es gibt eine Vielzahl stipendiengebender Organisationen, Stiftungen usw., die diejenigen Studen­ten fördern, die einen Teil ihres Studiums im Ausland absolvieren wollen. Jede dieser Organisationen hat ihr eigenes Bewerbungsverfahren und ihre eigenen Bewilligungsbedingungen entwickelt. Dabei geht es vor allem nach fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung. Das ist durch akademische Leistungsnachweise, Gutachten der Hochschullehrer und die Beschreibung des Studien- bzw. Forschungsaufenthaltes zu belegen. Hierbei müssen ebenfalls Fristen eingehalten werden, die zum Teil viel früher als das geplante Auslandsstudium liegen.

Achtung: Die Bewerbung um einen Studienplatz und die Bewerbung um ein Stipendium sind in der Regel zwei verschiedene Dinge! Sie müssen sich also getrennt dafür bewerben!

Achtung: Doppelförderung ist ausgeschlossen! Sie können sich nicht ein und denselben Auslandsaufenthalt von mehr als einem Geldgeber gleichzeitig fördern lassen. Lediglich bei BAföG- und EU-Zuwendungen gibt es gewisse Ausnahmen.

Einige wichtige Stipendiengeber sind:

  • Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD): Die Termine für die Bewerbung um DAAD-Stipendien hängen von Stipendienart und vom Zielland ab.

    PROMOS:
    Beachten Sie bitte, dass der DAAD mit Beginn des Jahres 2011 eine Reihe seiner Stipendienprogramme aus seinem Angebot herausgelöst und unter dem Namen „PROMOS“ an die Universitäten übertragen hat. Die Viadrina hat auf der Grundlage ihrer Internationalisierungsstrategie beschlossen, dieses Programm zur langfristigen Sicherung des hohen Niveaus der Studierendenmobilität und zu ihrem Ausbau in einigen Teilbereichen zu nutzen. Das bedeutet, dass individuell organisierte Auslandssemester nicht mit Mitteln des Promos-Programms gefördert werden können; vielmehr will die Universität mit diesem Programm Akzente für Auslandsaufenthalte an den Partneruniversitäten setzen, da so die Internationalisierung der Universität stärker vorangetrieben werden kann.

    Zielgruppen im Promos-Programm der Viadrina sind:

    1. Studenten in Bachelor- und Masterstudiengängen, die einen einsemestrigen Studienaufenthalt an einer unserer Partneruniversitäten im außereuropäischen Ausland absolvieren wollen. Die Bewerbung um dieses Promos-Stipendium erfolgt seit November 2011 gleichzeitig mit der Bewerbung um den Austauschplatz (Frist einmal im Jahr, Ende November). Nach der Entscheidung über den Austauschplatz wird in einer zweiten Auswahlrunde über das Stipendium entschieden. Im Online-Bewebungsverfahren für Auslandsstudienplätze ist die Möglichkeit gegeben, sich um das Stipendium zu bewerben; im Falle der  Promos-Bewerbung fordern wir Sie auf, innerhalb des Motivationsschreibens zusätzlich darzustellen, warum Sie sich für das Stipendium bewerben.

    2. Studenten in Bachelor- und Masterstudiengängen, die ein in fachlichem Bezug zum Studium stehendes Praktikum im außereuropäischen Ausland ableisten wollen. Die Bewerbung um ein Promos-Stipendium erfolgt getrennt von der Bewerbung um einen Praktikumsplatz und ist erst möglich, wenn eine Zusage für einen Praktikumsplatz vorliegt. Nähere Informationen zu Bewerbung und zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter
    PROMOS-Programm des DAAD.

    3. Studenten in Masterstudiengängen, die einen Auslandsaufenthalt im außereuropäischen Ausland zur Anfertigung ihrer Abschlussarbeit absolvieren wollen. Diese Stipendien sind ausdrücklich nicht für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen an einer Hochschule bestimmt. Die Bewerbung um ein solches Stipendium ist nur möglich, wenn die Vergabe der Abschlussarbeit bestätigt ist und die Zusage des Betreuers bzw. Kontaktpartners im Ausland vorliegt. Nähere Informationen dazu gibt es in der Abteilung für Internationale Angelegenheiten.
    Zu Einzelheiten des Programms wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Internationale Angelegenheiten. Ansprechpartner: Irene Gropp, Bernd Klugert.
  • Bewerbungsfristen: 15. Januar 2012
      15. April 2012
      15. Juli 2012
  • Fulbright-Kommission (nur für den Austausch mit den USA): Der Termin für die Bewerbung um ein Stipendium der Fulbright-Kommission liegt gewöhnlich im Juni eines jeden Jahres. Diese Stipendien können nur an Studenten mit deutscher Staatsangehörigkeit vergeben werden. Die Bewerbungsinformationen und Bewerbungsunterlagen für 2013-2014 stehen voraussichtlich ab Ende April 2012 bereit.
    Außerdem können Sie sich für ein Reisekostenstipendium bewerben. In diesem Jahr ist die Bewerbungsfrist der 20. Januar 2012, Beratung in der Abteilung für Internationale Angelegenheiten.
  • Andere Stiftungen: über Termine zur Bewerbung um Stipendien anderer Organisationen informieren Sie sich am Besten auf der jeweiligen Website.
  • Stipendiendatenbank: Auf den Seiten des Scholarshipportal erhalten Sie weitere Informationen zu verschiedenen Stipendienprogrammen.
  • Mystipendium: Auch auf den Seiten mystipendium.de finden Sie umfangreiche Informationen zu Stipendienmöglichkeiten.
 
Achtung Neue Ausschreibung des Gemeinschaft für studentischen Austausch in Mittel- und Osteuropa (GFPS) e. V. !

Die Partnervereine der GFPS e.V. vergeben Stipendien an deutsche Studierende und Doktoranden die sich für einen Semesteraufenthalt an einer polnischen oder tschechischen Universität bzw. einen Semestersprachkurs in Polen entschieden haben.

Genauere Informationen zu den Stipendien erhalten Sie hier:

GFPS Stipendien Polen

GFPS Stipendien Tschechien

GFPS Stipenden für polnischen Sprachkurs

Bewerbungsschluss für alle hier genannten Stipendien sind regelmäßig der 31. März und der 30. September.

 

Neuausschreibung des Stipendienprogramms "Metropolen in Osteuropa" der Studienstiftung des deutschen Volkes

Viadrina-Stipendien

Die Europa-Universität hat einige spezielle Förderprogramme für das Studium im Ausland entwickelt. In der Regel sind dies Stipendien für ausländische Studierende, die leistungsgebunden sind.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier...

 

Integrierte Auslandsstudienprogramme

Einige Auslandsstudienprogramme der Viadrina enthalten eine Förderung des DAAD. Bitte erkundigen Sie sich im Internationalen Büro nach Einzelheiten zu diesen Programmen und zur Förderung.

Dies betrifft das folgende Programm:

  • Universidad Católica de Córdoba/Argentinien (nur für Wirtschaftswissenschaftler!)

Achtung: Diese DAAD-Förderung ist leider nur für deutsche Studierende erhältlich!