Bewerbung: Kulturwissenschaften
Die Kulturwissenschaftliche Fakultät hat etwa 100 ERASMUS-Abkommen mit Universitäten in 23 europäischen Ländern. Insgesamt stehen damit rund 280 Studienplätze in den Teilgebieten Geschichte, Kulturwissenschaften, Sozialwissenschaften und Sprachwissenschaften für je ein Semester zur Verfügung.
Die ERASMUS-Plätze werden nach der neuen Regelung zentral vergeben. Ihre Bewerbung richten Sie bitte direkt an die Abteilung für Internationale Angelegenheiten.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen nur einmal im Jahr, meist im Dezember oder Januar, möglich sind. Die Bewerbungen beziehen sich auf das gesamte akademische Jahr, also auf das Wintersemester des folgenden und das Sommersemester des übernächsten Jahres.
Die Restplatzvergabe findet in der Regel im April des folgenden Jahres statt.
Bachelor Kulturwissenschaft: Damit ein Auslandsaufenthalt seitens der kulturwissenschaftlichen Fakultät anerkannt wird, müssen gemäß § 17 BAPO mindestens 6 ECTS-Credits an der ausländischen Universität erbracht werden.
1. Schritt: Information
Die Abteilung für Internationale Angelegenheiten führt im November/Dezember jedes Jahres eine Informationsveranstaltung zu Auslandsstudien im Rahmen von Erasmus durch. Frau Klück bietet im Rahmen ihrer Sprechzeiten ständig persönliche Beratung an.
2. Schritt: Bewerbung bei der Abteilung für Internationale Angelegenheiten
Bitte geben Sie Ihre Bewerbungen für ein Auslandssemester in der Abteilung für Internationale Angelegenheiten ab. Aktuelle Bewerbungsfristen finden Sie auf den Bewerbungsseiten der Abteilung für Internationales. Folgende Unterlagen und Angaben sind für eine erfolgreiche Bewerbung erforderlich:
- Motivationsschreiben 1 bis max. 2 A4-Seiten (bezogen auf die 1. Priorität auf Deutsch) Achtung: Alles was über zwei Seiten hinausgeht wird nicht gelesen und findet demnach keinerlei Berücksichtigung in der Bewertung des Motivationsschreibens
- Ausgedruckte Online-Bewerbung.
Achtung: Bevor sie Ihre Online-Bewerbung ausfüllen und abschicken, prüfen Sie bitte ob für Ihre Fakultät tatsächlich ein Partnervertrag mit den von Ihnen ausgewählten Universitäten existiert. - Angaben zu Ihren Studienschwerpunkten an der Viadrina (nur für Bachelor-Studierende relevant - Angabe dazu im Lebenslauf oder Motivationsschreiben)
- Nachweis über Sprachkenntnisse (Ausdruck auf der Internetseite des Sprachenzentrums; ggf. weitere Zertifikate)
- Notenübersicht: Transcript-Formular (Deutsch): deutsche Version unter Vorlage der Originalscheine bei der Abteilung für Internationale Angelegenheiten. Bei Master Studenten eine Kopie des vorhergehenden Abschlusses.
- Lebenslauf mit Passfoto
3. Schritt: Auswahl
Im Folgenden führt die Abteilung für Internationale Angelegenheiten in Kooperation mit der Kulturwissenschaftlichen Fakultät die Auswahl der Bewerber durch. Im Anschluss daran erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung über die Ergebnisse der Auswahl. Nachdem Sie den Platz angenommen haben, meldet Frau Klück Sie an der Partneruniversität an. Sie müssen sich aber zusätzlich noch bei der Partneruniversität bewerben (s.u.).
4. Schritt: Informationsgespräche
Die von uns ausgewählten Studenten werden im April zu Informationsveranstaltungen eingeladen. Bei diesen Treffen erhalten Sie Informationen zu dem Bewerbungsverfahren an den Partneruniversitäten.
5. Schritt: Bewerbung an der Partneruniversität
Nach der Einweisung durch die Abteilung für Internationale Angelegenheiten bewerben sich die ausgewählten Studenten an den Partneruniversitäten. Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht bei der Partneruni bewerben, bevor Sie das Einverständnis der Abteilung für Internationale Angelegenheiten haben.
Achtung: An den Partneruniversitäten sind bestimmte Fristen einzuhalten, die sie selbständig auf den Websiten der Universitäten recherchieren müssen!
Folgende Unterlagen sind bei der Bewerbung an der Partneruniversität einzureichen:
- Transcript of Records mit den bereits in Deuschtland erbrachten Leistungen
- Ausgefülltes Learning Agreement
- Eventuell weitere Bewerbungsunterlagen die von der Partneruniversität eingefordert werden. Bitte informieren Sie sich hierzu rechtzeitig auf den Seiten der entsprechenden Partneruniversität.
Wenn Sie möchten können Sie sich gleichzeitig für einen Intensivsprachkurs (EILC) im Gastland bewerben.
6. Schritt: Auslandssemester und Rückkehr
Nach der Absolvierung des Auslandssemesters wenden Sie sich bitte innerhalb der ersten vier Wochen nach Ihrer Rückkehr an die Abteilung für Internationale Angelegenheiten, um die geforderten Unterlagen abzugeben.
Folgende Unterlagen sind nach der Rückkehr einzureichen:
- Learning Agreement
- Studentenbericht
- Empfangsbestätigung
- Letter of Confirmation of the Host Institution
- Transcript of Records der Partneruni

