Bewerbung: Kulturwissenschaften
Die Kulturwissenschaftliche Fakultät führt im Rahmen der Austauschprogramme ein zentrales Bewerbungsverfahren, mittels der Abteilung für Internationale Angelegenheiten, durch. Es stehen Studienplätze in den Teilgebieten Geschichte, Kulturwissenschaften, Sozialwissenschaften und Sprachwissenschaften für je ein Semester zur Verfügung. Dabei können Sie sich für Aufenthalte an unseren Parteruniversitäten bewerben.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen nur einmal im Jahr, meist bis Mitte Dezember, möglich sind. Die Bewerbungen beziehen sich auf das gesamte akademische Jahr, also auf das Wintersemester des folgenden und das Sommersemester des übernächsten Jahres.
Die Restplatzvergabe findet in der Regel im März darauf statt.
1. Schritt: Information
Die Abteilung für Internationale Angelegenheiten führt im November jedes Jahres einen International Day mit Informationsveranstaltungen zum Auslandsstudium im Rahmen vom Erasmus- und Nicht-EU-Programm durch. Nicole Klück und Christin Reise bietet im Rahmen ihrer Sprechzeiten ständig persönliche Beratung an.
2. Schritt: Bewerbung bei der Abteilung für Internationale Angelegenheiten
Bitte geben Sie Ihre Bewerbung für ein Auslandssemester direkt bei den MitarbeiterInnen in der Abteilung für Internationale Angelegenheiten ab, oder werfen Sie sie in den dafür vorgesehenen Briefkasten (AM 213) ein. Aktuelle Bewerbungsfristen finden Sie hier. Folgende Unterlagen und Angaben sind für eine erfolgreiche Bewerbung erforderlich:
- Ausgedruckte Online-Bewerbung (mit Foto).
Achtung: Bevor sie Ihre Online-Bewerbung ausfüllen und abschicken, prüfen Sie bitte ob für Ihre Fakultät tatsächlich ein Partnervertrag mit den von Ihnen ausgewählten Universitäten existiert.- Motivationsschreiben bezogen auf die 1. Priorität (1 bis max. 2 A4-Seiten auf Deutsch1)
- Lebenslauf (ohne Passfoto)
- Angaben zu Ihren Studienschwerpunkten an der Viadrina - nur für Bachelor Studierende relevant: Angabe dazu im Lebenslauf integrieren.
- Notenübersicht als Ausdruck aus dem His-Portal. Falls dort nicht alle Leistungen aufgeführt sind nutzen Sie das Transcript-Formular auf Deutsch, welches Ihnen unter Vorlage der Originalscheine bei der Abteilung für Internationale Angelegenheiten im AM 213 gegengezeichnet wird. Bei Master Studierenden (zusätzlich) Kopie des vorhergehenden Abschlusses.
- Nachweis über Sprachkenntnisse als Ausdruck von der Internetseite des Sprachenzentrums; ggf. weitere Zertifikate. Falls Sie keinen Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse besitzen, lassen Sie sich bitte mit dem DAAD Formular (Englisch; Französisch; Spanisch - sonstige im Internet zu finden) beim entsprechen Lektorat im Sprachenzentrum einstufen. Für das Russisch Lektorat gelten besondere Bestimmungen.
Bitte geben Sie Ihre Bewerbung in einer einfachen Bewerbungsmappe ab (keine lose Blattsammlung, Briefumschläge oder Folien).
Achtung: Jeder Studierende ist nur einmal berechtigt am Erasmus-Programm im Rahmen des Studiums teilzunehmen. Wenn Sie bereits mit dem Erasmus-Programm für ein Studium im Ausland waren, dann können Sie sich nur für das Non-EU-Programm bewerben.
1Wenn Sie sich für ein Auslandssemester in Berkeley bewerben (Bewerbung nur für KuWi Master möglich), reichen Sie das Motivationsschreiben bitte in englischer Sprache ein!
3. Schritt: Auswahl
Im Folgenden führt die Abteilung für Internationale Angelegenheiten in Kooperation mit der Kulturwissenschaftlichen Fakultät die Auswahl der Bewerber durch. Im Anschluss daran erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung über die Ergebnisse der Auswahl.
Wenn Sie sich für eine Universität innerhalb unseres Nicht-EU-Programms beworben haben, werden Sie in einigen Fällen zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Erst danach erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung über die Entscheidung der Auswahlkommission.
Achtung: Die Bestätigung, die Sie von der Viadrina erhalten, ist noch keine endgültige Zusage für den Studienaufenthalt. Die endgültige Entscheidung darüber liegt bei der Partneruniversität, die von uns über die Auswahl informiert wird. In der Regel werden jedoch die von uns nominierten Studierenden akzeptiert.
4. Schritt: Informationsgespräche
Die ausgewählten Studenten werden im März/April zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Bei diesen Treffen erhalten Sie Informationen zu dem Bewerbungsverfahren an den Partneruniversitäten.
5. Schritt: Bewerbung an der Partneruniversität
Nach der Einweisung durch die Abteilung für Internationale Angelegenheiten bewerben sich Studierende, die für das Erasmus-Programm nominiert wurden selbständig an der Partneruni. Studierende die für das Nich-EU-Programm ausgewählt wurden reichen ihre Bewerbung bei der Abteilung für Internationale Angelegenheiten ein. Im Rahmen des Nicht-EU-Programms ist es nicht möglich die Unterlagen individuell an die Partneruniversität zu übersenden! Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht bei der Partneruni bewerben, bevor Sie das Einverständnis der Abteilung für Internationale Angelegenheiten haben.
Achtung: An den Partneruniversitäten sind bestimmte Fristen einzuhalten, die Sie selbständig auf den Webseiten der Universitäten recherchieren müssen! Teilweise werden Ihnen Infos von den Partnerunis direkt per E-Mail zugesandt.
Hinweise für Erasmus-Aufenthalte:
- Folgende Unterlagen sind bei der Bewerbung an der Partneruniversität einzureichen:
- Transcript of Records mit den bereits in Deutschland erbrachten Leistungen
- Ausgefülltes Learning Agreement
- Eventuell weitere Bewerbungsunterlagen die von der Partneruniversität eingefordert werden. Bitte informieren Sie sich hierzu rechtzeitig auf der Internetseite der entsprechenden Partneruniversität. Teilweise werden Ihnen Infos von den Partnerunis direkt per E-Mail zugesandt.
- Wenn Sie möchten können Sie sich gleichzeitig für einen Intensivsprachkurs (EILC) im Gastland bewerben. Sie bekommen dazu gesondert von uns noch eine Info-E-Mail mit dem Bewerbungsprozess.
- Auslandsbafög sollte ggf. sehr frühzeitig beantragt werden. Weitere Hinweise finden Sie auf unseren Seiten unter dem Punkt Finanzierung.
- Bitte beachten Sie, dass Sie z.B. für die Einreise in die Türkei ein Visum benötigen, für dessen Beschaffung Sie selbst verantwortlich sind.
- Einige Partneruniversitäten stellen an Austauschstudierende gewisse Zulassungsbedingungen (z.B. offizielle Sprachnachweise wie TOEFL, eine Mindestdurchschnittsnote, Anzahl an bereits erbrachten ECTS Punkten- Infos dazu auf den Webseiten der Partnerunis).
Hinweise für Nicht-EU-Aufenhalte:
- Transcript-Formulare werden von manchen Universitäten gesondert (ggf. in der Landesprache) eingefordert. Vorlagen finden Sie hier: Englisch, Russisch, Spanisch.
- Sprachnachweise:
- Für Lateinamerikanische Universitäten ist ein Sprachnachweis vom Spanisch Lektorat des Sprachenzentrums auffüllen zu lasen. Auch andere offizielle Sprachnachweise werden manchmal gefordert.
- Die Nordamerikanischen und australischen Universitäten fordern in aller Regel einen Sprachnachweis in Form des TOEFL. Sobald Sie die Nachricht erhalten, dass Sie von der Abteilung für internationale Angelegenheiten ausgewählt wurden, melden Sie sich bitte zum TOEFL an.
- Auch in Russland werden ab und zu offizielle Sprachnachweise gefordert.
- Auslandsbafög sollte ggf. sehr frühzeitig beantragt werden. In manchen Fällen müssen Sie Bafög Formulare sogar Ihrer Bewerbung bei der Partneruni beigelegt werden. Weitere Hinweise finden Sie auf unseren Seiten unter dem Punkt Finanzierung.
- Ihr Reisepass wird in Kopie für die Bewerbung bei einer Nicht-EU-Universität benötigt und muss ab Beginn des geplanten Auslandsaufenthaltes noch mindestens ein Jahr gültig sein.
6. Schritt: Auslandssemester und Rückkehr
Nach der Absolvierung des Auslandssemesters wenden Sie sich bitte innerhalb der ersten vier Wochen nach Ihrer Rückkehr an die Abteilung für Internationale Angelegenheiten, um die geforderten Unterlagen abzugeben.
Bachelor Studierende können gleichzeitig Ihren Antrag auf Anerkennung von ausländischen Studienleistungen einreichen. Das Antragsformular zum Download und nähere Informationen zu diesem Thema auch für Masterstudierende finden Sie unter Anerkennung.
Achtung: Um ein Semester als ein Auslandssemester anerkannt zu bekommen, ist es je nach Studiengang notwendig, eine bestimmte Anzahl an Kursen aus dem Ausland an der EUV anerkennen zu lassen. Nähere Infos für Bachelor Studierende sind in dem FAQ zur Anerkennung Kulturwissenschaften. Masterstudierende informieren sich bitte bei Ihren Studienfachkoordinatoren/-innen.
Folgende Unterlagen sind nach der Rückkehr einzureichen:
Erasmus-Programm
- Learning Agreement
- Studentenbericht
- Empfangsbestätigung
- Letter of Confirmation of the Host Institution
- Transcript of Records der Partneruni (wird meist an die Abteilung für Internationale Angelegenheiten direkt gesandt. Sie bekommen per E-Mail über das Eintreffen Bescheid und können dieses dann im AM 213 abholen kommen).
Nicht-EU-Programm
1. Erfahrungsbericht: formlos, bezugnehmend auf Lebensbedingungen und Erfahrungen an der Universität. Zur Orientierung können Sie gern folgende Punkte mit einbeziehen:
- Vorbereitung (Planung, Organisation und Bewerbung bei der Gasthochschule)
- Unterkunft
- Studium an der Gasthochschule
- Alltag und Freizeit
- Fazit (beste und schlechteste Erfahrung)
2. Transcript of Records der Partneruniversität (wird meist an die Abteilung für Internationale Angelegenheiten direkt zugesandt. Sie bekommen per E-Mail über das Eintreffen Bescheid und können dieses dann im AM 213 abholen kommen).

