Annerkennung ausländischer Studienleistungen
1. Vor dem Auslandaufenthalt
Studierende der Wirtschaftswissenschaften müssen Kurse, die Sie an einer ausländischen Universität belegen möchten, mit Herrn Glase absprechen, um die Anerkennbarkeit dieser abzuklären.
Es gibt zwei Möglichkeiten die Anerkennbarkeit der Kurse prüfen zu lassen:
- Formular A (Anerkennbarkeit ausländischer Studienleistungen) ausfüllen.
(Dieses liegt nach ca. 2 Wochen im AM 213 zur Abholung bereit). - Die Annerkennbarkeit der Kurse persönlich mit Herrn Glase in seiner Sprechstunde absprechen.
Zur Orientierung können auf der Homepage der EUV unter den einzelnen Partneruniversitäten Listen mit bereits anerkannten Kursen eingesehen werden.
2. Während des Auslandaufenthalts
Sollten sich zu Beginn des Auslandsaufenthaltes Änderungen in der Kurswahl ergeben, ist darüber Rücksprache mit Herrn Glase per E-Mail zu halten.
In die E-Mail gehört:
- der Kurstitel
- die Kursbeschreibung
- das Modul, für welches der Kurs anerkannt werden soll.
3. Nach dem Auslandsaufenthalt
Für die Anerkennung der Leistungen nach dem Auslandsaufenthalt sind folgende Unterlagen in der Abteilung für Internationale Angelegenheiten (AM 213) einzureichen:
- Das ausgefüllte Formular B (Antrag auf Anerkennung ausländischer Studienleistungen)
- Das Transcript of Records (Aufstellung aller im Ausland erbrachten Studienleistungen) im Original + ggf. Seminararbeit für den Eingenleistungsschein
- Nachweise über das Studienniveau (Studienjahr), in dem die Leistungen erbracht wurden (falls aus 2. nicht ersichtlich)
- Information zu Universität/Studiengang (falls keine Partneruniversität)
Ob das Zertifikat mit den anerkannten Leistungen zur Abholung im AM 213 bereit liegt (dauert ca. 2 Wochen), kann in der: Liste der fertigen Scheinanerkennungen eingesehen werden.
Damit die anerkannten Leistungen im Hisportal erscheinen, ist das Zertifikat mit der Scheinanerkennung im AM 213 abzuholen und beim Prüfungsamt abzugeben (oder eine Kopie des Zertifikats in den Briefkasten des Prüfungsamts einwerfen).
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass es für Bachelor- und Masterstudierende jeweils ein eigenes Formular A sowie Formular B gibt.
Eine Übersicht bisher anerkannter Leistungen finden Sie auf den Seiten der entsprechenden Partneruniversitäten:

