Masterstudiengang
Kulturwissenschaften –
Komplementäre Medizin
Kulturwissenschaften –
Komplementäre Medizin
Bewerbung Masterstudiengang
Hinweise zur Bewerbung
Da die Anzahl der Studienplätze des Masterstudienganges auf maximal 60 begrenzt ist, handelt es sich um einen sogenannten zulassungsbeschränkten Studiengang. Dies bedeutet, dass aus den nach Ablauf der Bewerbungsfrist vorliegenden vollständigen Bewerbungen gegebenenfalls eine Auswahl der bestgeeigneten Bewerber/innen getroffen wird welche dann im Rahmen eines formalen Zulassungsverfahrens einen Studienplatz erhalten.
Auswahlverfahren
Übersteigt die Zahl der nach der Zulassungsvoraussetzung des § 2 geeigneten Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der festgesetzten Studienplätze, erstellt die Zulassungskommission eine Rangfolge der Bewerber. Die Festlegung der Rangfolge erfolgt folgendermaßen: In die Rangfolge werden nur Bewerber aufgenommen, deren Motivation vorhanden ist; hierzu findet eine Bewertung durch die Zulassungskommission statt.
Im Bedarfsfall können die Mitglieder der Zulassungskommission mit Bewerbern ergänzende Auswahlgespräche (i. d. Regel nicht länger als 30 Minuten) durchführen, um den Motivationsgrad festzustellen. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los. Die Zulassungskommission kann die Zulassung von Bewerberinnen/Bewerbern befürworten, sofern sie bestimmte Studieninhalte im Umfang von bis zu 30 ECTS-Punkten aus universitären Weiterbildungen an anderem Ort nachweisen können. Näheres regelt die Studien- und Prüfungsordnung.
Zulassungsvoraussetzungen
Der Studiengang ist postgradual und interdisziplinär ausgerichtet. Demnach werden Bewerbungen aus allen Fachrichtungen berücksichtigt, wenn sie folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
a) Als grundsätzliche Studienvoraussetzung für den Studiengang gilt der Nachweis eines abgeschlossenen deutschen Medizin-, Pharmazie- oder Psychologiestudiums oder eines Studiums eines gesundheitswissenschaftlichen Faches oder gleichwertiger ausländischer Studienabschlüsse mit einem Mindestumfang von 240 Credit Points sowie der Nachweis einer in der Regel mindestens einjährigen beruflichen Tätigkeit. Über Ausnahmen hiervon entscheidet der Prüfungsausschuss.
b) Darüber hinaus ist die Approbation zum Arzt, Apotheker oder zum Psychotherapeuten nachzuweisen. Über Ausnahmen hiervon entscheidet der Prüfungsausschuss.
c) Eine hohe Motivation zum Studium ist erforderlich.
d) Gute Kenntnisse der englischen Sprache werden vorausgesetzt.
e) Von den Studierenden, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, wird die aktive Beherrschung der deutschen Sprache erwartet.
f) Zum Masterstudiengang „Komplementäre Medizin – Kulturwissenschaften – Heilkunde“ kann nur zugelassen werden, wer in dem gleichen oder in einem vergleichbaren Studiengang seinen Prüfungsanspruch nicht endgültig verloren hat.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind wie folgt nachzuweisen:
a) den Hochschulabschluss durch Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie und/oder die Approbation durch Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie;
b) den Nachweis über die berufliche Tätigkeit durch Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie des Arbeits- bzw. Dienstvertrages oder gleichwertiger Dokumente
c) die Motivation und Eignung durch eine maschinenschriftliche Darlegung von max. einer Seite Umfang über die Studienmotivation;
d) ausreichende Englischkenntnisse, um wissenschaftliche Lektüre in englischer Sprache zu verstehen, müssen durch einen oder mehrere der folgenden Nachweise erbracht werden: Testergebnis im Bereich Leseverstehen/reading von mindestens 20 Punkten im TOEFL-Computer-Test, mindestens Note B im Cambridge Advanced Certificate bzw. mindestens die Note 6 im IELTS oder Aufenthalt im englischsprachigen Ausland von insgesamt mindestens 8 Wochen Dauer oder Schulbildung in Englisch von mindestens 4 Jahren Dauer oder gleichwertige Nachweis,
e) die Deutschkenntnisse durch Bestehen der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder gleichwertige Nachweise.
Studiengebühren
Die Studiengebühren des Studiengangs betragen insgesamt 10.000 €, bzw. 2.500 € pro Semester.
Downloads zum Masterstudiengang
>> Antrag auf Einschreibung zum Sommersemester 2012
>> Prüfungs- und Studienordnung

